Allgemeine Geschäftsbedingungen: WMT Thermosysteme GmbH
Allgemeines
Alle Verträge zwischen WMT Thermosysteme GmbH (im Folgenden „WMT“) und Vertragspartnern werden nur auf Basis der dem Vertragspartner bekanntgegebenen AGB geschlossen.
Mündlich Ausgehandeltes bedarf in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung. Sämtliche Pläne, Skizzen oder Kostenvoranschläge sowie anderes Material wie Prospekte, Kataloge Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum von WMT und stehen unter dem Schutz einschlägiger urheberrechtlicher Bestimmungen und Gesetze.
Jegliche Vervielfältigung oder Weitergabe (einschließlich auszugsweisen Kopierens) ohne Rücksprache ist untersagt und wird rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiterhin, über aus der Geschäftsbeziehung zugegangenes Wissen Stillschweigen zu bewahren.
Preise
Alle Angebote sind freibleibend.
Alle Preise verstehen sich exkl. Montage, Transport und Steuern, diese werden bei Verrechnung hinzugerechnet.
Im Falle unerwarteter Erhöhungen der Produktionskosten ist WMT berechtigt, Preise entsprechend anzupassen.
Ein Skonto muss einzeln ausgehandelt werden und bedarf schriftlicher Bestätigung.
Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung sämtlicher anfallenden Mahn- und Inkassospesen, sowie zum Ersatz der Kosten für einen Rechtsbeistand. Darüber hinaus fallen Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz jährlich an. Nachgewiesene höhere Zinsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von WMT. Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Kaufpreiszahlung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung, die Kaufpreisforderung gilt bei Zuwiderhandlung als an WMT abgetreten.
Storno
Der Vertragspartner verpflichtet sich im Falle einer Stornierung den nachgewiesenen Aufwand zu ersetzen, jedenfalls aber zur Zahlung einer Stornogebühr von 10%. Etwaige Schadenersatzansprüche seitens WMT bleiben hiervon unberührt.
Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge werden mit größter Sorgfalt und Fachwissen erstellt. Fällt zur Erstellung ein hoher Aufwand an, ist WMT berechtigt, den Kostenvoranschlag angemessen zu verrechnen.
Bei Auftragserteilung wird ein für den Kostenvoranschlag entrichtetes Entgelt gutgeschrieben.
Kostenvoranschläge binden WMT grundsätzlich nicht.
Im Falle einer unvermeidlichen Preiserhöhung von bis zu 15% ist WMT nicht verpflichtet, den Vertragspartner gesondert zu verständigen und berechtigt, die Mehrkosten zu verrechnen.
Lieferungen
Mangels gegenteiliger ausdrücklicher Vereinbarung trägt der Vertragspartner Kosten und Risiko der Lieferung.
Alle Lieferfristen, die von WMT angegeben werden, dienen allenfalls als Richtwerte. Folglich gelten geringfügige Überschreitungen als vom Vertragspartner akzeptiert. Liegen die Gründe für eine verspätete Lieferung außerhalb des Einflusses von WMT, wird der Vertragspartner bei nicht geringfügigen Verzögerungen informiert. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen.
Bei Lieferungen an WMT verlangen wir den Abschluss einer Transportversicherung.
Gewährleistung
WMT leistet für alle Produkte 2 Jahre (für Verbraucher) bzw. 1 Jahr
(für Unternehmer) Gewähr ab Lieferzeitpunkt bei sachgemäßem, wirtschaftlichem Gebrauch entsprechend der beigelegten Benutzerinformation.
Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Vertragspartner – Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen angezeigt werden.
Abgesehen von den Fällen, in denen vom Gesetz wegen ein Recht auf Wandlung besteht, behalten wir uns vor, einen zu Recht bestehenden Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Für verbesserte oder ausgetauschte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist von neuem zu laufen, sie endet jedoch jedenfalls 6 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistung.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind:
– Mängel an Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen
– Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung oder Einwirkung jeglicher Art auf das Produkt durch den Vertragspartner oder einen Dritten entstehen
– Mängel aufgrund chemischer Einflüsse
– Mängel aufgrund von Überbeanspruchung über die von WMT angegebene Leistung
– Mängel durch unsachgemäße Montage, Anschluss, Überspannung oder Verwendung ungeeigneter Materialen
– Produkte, deren Typenschild beschädigt, verändert oder entfernt wurde
– Produkte, an denen durch den Vertragspartner oder durch von WMT nicht autorisierte Dritte, Reparatur oder Austauscharbeiten vorgenommen wurden.
Hinweise zur Montage, Verwendung und Reparatur des Produktes finden sich in der dem Produkt beiliegenden Benutzerinformation. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften oder Ähnlichem, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, entstehen keine Gewährleistungsansprüche.
Schadenersatz
Schadenersatzansprüche müssen unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 3 Jahren (für Verbraucher) bzw. 6 Monaten (für Unternehmer) ab Kenntnis des Schadens, geltend gemacht werden.
Ausgeschlossen vom Schadenersatz ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, sowie Ersatz des entgangenen Gewinns.
Gerichtsstand und Rechtswahl
Gerichtsstand unserer Wahl ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens. Als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung gilt der Firmensitz von WMT.
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.